Wenn Sie meinen, dass Sie bei einem
deutschen Steuerberater gut aufgehoben sind, dann kann man
das leider nicht immer mit ja beantworten. Fragen Sie
David Searl, der gibt Ihnen kostenlos Auskunft.
Beispiel einer
Frage: Bei der Beantwortung einer Leserfrage haben Sie
kürzlich auf ein Zertifikat der Agencia Tributaria Bezug
genommen, das man auf deren Webseite herunterladen könne.
Ich brauche diese Bestätigung der Residencia Fiscal en
España, und irgendwie müsste ich dieses Dokument doch
herunterladen und ausdrucken können. Mein Steuerberater
nimmt 75 Euro dafür, es mir zu besorgen. Doch mein
Versuch, es online zu erledigen, schlug fehl, da mir das
System den Zugang zu dem Dienst verweigerte. Wie
verschaffe ich mir die Zugangsberechtigung für diesen
Onlinedienst? A.E.
DS: Sie
brauchen eine Geheimnummer für die elektronische
Unterschrift, Ihre Firma Digital also. Nur damit können
Sie Ihre persönlichen Daten online beim Finanzamt abrufen.
Ihr Steuerberater benutzt dazu einen Zugangscode, der ihm
von Berufs wegen zusteht. Um Ihren eigenen Code zu
beantragen, können Sie zunächst von der Webseite der
Agencia Tributaria das Antragsformular herunterladen.
Dieses müssen Sie dann persönlich bei Ihrem Finanzamt
einreichen. Dort schickt man Ihnen die Firma Digital dann
an Ihre E-Mail-Adresse, und Sie speichern diese dann für
den künftigen Gebrauch auf Ihrem Computer.
Steuern bei einem Hauskauf:
Wenn Ihre Immobilie im Grundbuch
eingetragen ist müssen Sie folgende Steuern bezahlen:
Einkommensteuer
Vermögensteuer
Grundsteuer
Ist Ihr Erstwohnsitz in Spanien werden Sie von der Zahlung
der Einkommensteuer befreit. Die Bemessungsgrundlage für
die fiktive Einkommensteuer ist im Regelfall 2% des
offiziellen Katasterwertes.
Auf diesen Wert zahlt der nichtresidente
Immobilienbesitzer eine Pauschale von 25%. Vermögenssteuern
fallen bis zu einen Grenzbetrag von 167.000 Euro an, die
mit 0,2% berechnet werden.
Die Grundsteuer richtet sich ebenfalls nach dem
Katasterwert der Immobilie, die aber von Stadt zu Stadt
unterschiedlich sein kann. In der Regel liegt sie zwischen
0,65% und 1,1%.
Änderungen vorbehalten.
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